Was die „Selbstbestimmung“ betrifft, so muss daran erinnert werden, dass die russische Führung zu Beginn der „speziellen Militäroperation“, wie sie die Invasion der Ukraine benannt hat, sich auf die „Entnazifizierung“ der Ukraine und den Schutz des Rechts der russischsprachigen Bevölkerung auf „Selbstbestimmung“ als Vorwand berief.
Wir erinnern daran, dass die euro-atlantischen Kräfte in Griechenland ihrerseits das Recht auf „Selbstbestimmung“ für den Beitritt der Ukraine zur NATO geltend machen, und die NATO-Mitgliedschaft Nordmazedoniens, Finnlands und Schwedens unter Berufung auf genau dieses Recht auf „Selbstbestimmung“ dem Parlament zur Abstimmung vorlegten. Natürlich hat die KKE gegen den Beitritt dieser Länder in die NATO gestimmt, was im Einklang mit ihrer Position zur Loslösung Griechenlands von den imperialistischen Bündnissen der NATO und der EU steht.
Es ist dasselbe „Recht”, auf das sich die Türkei beruft, um die spalterische Zweistaatenlösung in Zypern voranzutreiben, die die Ergebnisse der türkischen Invasion und Besetzung Zyperns festigt. Ähnliche „Selbstbestimmungsrechte“ führten zur Auflösung Jugoslawiens, zum Protektorat Kosovo und werden häufig von verschiedenen Bourgeoisien sowohl auf dem Balkan als auch in anderen Regionen der Welt geltend gemacht.
Die Berufung auf die „Selbstbestimmung der Völker“ hat nichts mit Lenin und der Politik der Bolschewiki zu tun. Nicht nur, weil sie von der „Selbstbestimmung der Völker“ in einer historischen Periode sprachen, in der zwei Drittel der Menschheit Kolonien waren, sondern auch, weil sie klarstellten: „Die einzelnen Forderungen der Demokratie, darunter das Selbstbestimmungsrecht, sind nichts Absolutes, sondern ein kleiner Teil der allgemein-demokratischen (jetzt: allgemein-sozialistischen) Weltbewegung. Es ist möglich, daß in einzelnen konkreten Fällen der Teil dem Ganzen widerspricht, dann muß man den Teil verwerfen.“ (W. I. Lenin: „Die Ergebnisse der Diskussion über die Selbstbestimmung“, In: Lenin-Werke, Band 22, S. 348).
Lenin forderte, die Selbstbestimmung in dialektischer Einheit mit dem Kampf zum Sturz der Herrschaft der Bourgeoisie zu betrachten.
Heute geht die KKE entsprechend an diese Frage heran. Sie berücksichtigt, dass es in allen Ländern des Balkans sowie in vielen anderen Ländern der Welt aus historischen Gründen sowohl religiöse als auch nationale Minderheiten gibt, die oft aus Nachbarländern stammen. Bürgerliche Kreise und imperialistische Kräfte versuchen, diese Minderheiten zur Förderung ihrer eigenen Interessen auszunutzen und sie von „Brücken der Freundschaft”, die sie zwischen benachbarten Völkern bauen könnten, in „Werkzeuge” umfunktionieren, um Fragen der Grenzveränderungen und Gebietsannexionen aufzuwerfen. Grenzveränderungen dienen jedoch nicht den Interessen der Völker, sondern sind Teil der bürgerlich-innerimperialistischen Konkurrenzen und führen die Völker in großes Blutvergießen und Zerstörung.
Auf der Grundlage dieser Einschätzung verteidigt die KKE einerseits die Rechte nationaler und religiöser Minderheiten und lehnt sowohl den bürgerlichen Nationalismus, der durch jede Spalte eindringt, wie auch den bürgerlichen Kosmopolitismus, die zur Rechtfertigung imperialistischer Interventionen genutzt werden. Andererseits verteidigt sie die territoriale Integrität der Länder, die Grenzen und die Vereinbarungen, die diese festlegen, und steht an der Spitze des gemeinsamen Kampfes der Werktätigen gegen den gemeinsamen Feind – den Kapitalismus, die Bourgeoisie und ihre Interessen. Die Position der KKE ist internationalistisch und unterstützt den gemeinsamen Kampf der Völker gegen die Bourgeoisien und imperialistischen Bündnisse für den Sozialismus.
26.08.2025